Notarieller Ehevertrag und Absicherung der Brautgabe (Mahr)
Ein notarieller Ehevertrag bietet Paaren die Möglichkeit, Vermögensverhältnisse exakt zu regeln. Die islamische Brautgabe (Mahr) kann als eigenständige zivilrechtliche Verpflichtung aufgenommen werden. Der Bundesgerichtshof erkennt solche Vereinbarungen an, sofern sie die grundlegenden Schutzvorschriften des Zivilrechts nicht sittenwidrig verletzen.
Finanzielle Selbständigkeit der Ehefrau im Islam und Zivilrecht
Sowohl das islamische Recht als auch das moderne Zivilrecht garantieren der Frau die uneingeschränkte Eigentums- und Verfügungsbefugnis über ihr Vermögen. Ihr Gehalt und ihr Mahr gehören ausschließlich ihr; eine Verpflichtung, eigene Mittel für den Haushalt einzusetzen, besteht prinzipiell nicht.
Rechtzeitige finanzielle Offenheit über Zojestan
Zojestan empfiehlt angehenden Ehepaaren, finanzielle Verpflichtungen, bestehende Kredite und künftige Haushaltsbudgets vor der Verlobung vertrauensvoll zu erörtern, um ein Fundament der Verlässlichkeit zu schaffen.